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Welche Beträge werden bei Beendigung der Mitgliedschaft wieder ausgezahlt?

Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird in der Regel das auf die gezeichneten Anteile eingezahlte Geschäftsguthaben ausgezahlt. Näheres regelt die Satzung. Das anfänglich eingezahlte Eintrittsgeld verbleibt bei der Genossenschaft.
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