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Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten gern Ihre Anliegen.
Warum muss ich überhaupt Mitglied der GWG Lübben eG werden, um eine Wohnung zu bekommen?
Die GWG Lübben eG ist eine Wohnungsgenossenschaft, deren Zweck eine gute, sichere und sozial verantwortbare wohnliche Versorgung ihrer Mitglieder ist. Die GWG Lübben eG vermietet seit ihrer Gründung im Jahre 1954 ihre Genossenschaftswohnungen ausschließlich an ihre Mitglieder. Dafür gewährt die GWG Lübben eG ihren Mitgliedern unter Verzicht auf Eigenbedarfskündigungen ein lebenslanges Dauerwohnrecht. Die Mitglieder der GWG Lübben eG sind zudem in ihrer Gesamtheit auch die Eigentümer der Genossenschaft und somit in direkt auch die der Wohnungen. Da es keine weiteren sonstige „Anteilseigner“ gibt, ist das Eigenkapital der Genossenschaft von den Mitgliedern zu erbringen. Insbesondere aus diesem Grund ist die Mitgliedschaft unerlässlich für die Überlassung einer Wohnung. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte, unabhängig von der Höhe ihrer Beteiligung.
Wie werde ich Mitglied der GWG Lübben eG?
Die Mitgliedschaft bei der GWG Lübben eG setzt neben der Abgabe eines eigenhändig bzw. vom Erziehungsberechtigten unterschriebenen Aufnahmeformulars der GWG Lübben eG den Erwerb von mindestens einem Geschäftsanteil und die einmalige Zahlung eines Eintrittsgeldes voraus. Das Eintrittsgeld beträgt 50 Euro und der Geschäftsanteil hat einen Wert von 280 Euro. Minderjährigen Kindern und Ehegatten von Mitgliedern kann das Eintrittgeld erlassen werden. Der eingezahlte Geschäftsanteil wird bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückgezahlt. Nur in besonderen Ausnahmefällen darf gemäß der Satzung davon abgewichen werden. Nach Zustimmung des Vorstandes wird das Neumitglied in die sogennante Mitgliederliste eingetragen und erhält eine Bestätigung darüber. Mit Eintragung ist der Bewerber offiziell Mitglied der GWG Lübben eG mit allen sich aus der Satzung ergebenden Rechten und Pflichten.
Müssen eventuell weitere Leistungen erbracht werden?
Für die Überlassung einer Wohnung ist die Zeichnung weiterer Pflichtanteile erforderlich. Die Zahl dieser Anteile bemisst sich nach der Wohnfläche der Wohnung; siehe Übersicht Bei Zwischengrößen wird immer auf die nächste Stufe aufgerundet. Jedes dieser weiteren Pflichtanteile hat ebenfalls eine Wertigkeit von 280 Euro. Die Einzahlung der Anteile kann sofort oder in Raten erfolgen.
Mit welcher Frist kann die Mitgliedschaft wieder beendet werden und wann wird das Geschäftsguthaben ausgezahlt?
Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft beträgt ein Jahr. Gekündigt werden kann die Mitgliedschaft nur schriftlich und jeweils nur zum Jahresende. Eine Kündigung der Mitgliedschaft bei einem fortbestehenden Dauernutzungsvertrag ist nicht zulässig, d. h. die Mitgliedschaft kann nur gekündigt werden, wenn kein Mietverhältnis zwischen dem Mitglied und der Genossenschaft besteht. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt 14 Tage nachdem die Mitgliederversammlung (das höchste Organ der Genossenschaft - vergleichbar mit der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) den Jahresabschluss des Geschäftsjahres beschlossen hat, zu dessen Ende das Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt hat, spätestens jedoch 6 Monate nach dem Ende der Mitgliedschaft.
Beispiel: Ein Mitglied schreibt im Oktober 2010 der GWG Lübben eG, dass es seine Mitgliedschaft kündigt. Dann wird die Kündigung zum 31.12. 2011 wirksam und das Mitglied scheidet zu diesem Termin aus der Genossenschaft aus. Die Mitgliederversammlung tagt regelmäßig einmal im Jahr. Hier wird der Jahresabschluss für das vergangene Jahr beschlossen. In den folgenden zwei Wochen wird das Geschäftsguthaben des ausgeschiedenen Mitglieds auf das von ihm benannte Konto überwiesen. Findet diese Versammlung nicht in den ersten 6 Monaten des Folgejahres nach dem Ausscheiden statt, so muss dieses Guthaben verzinst werden oder Aufsichtsrat und Vorstand beschließen die Auszahlung zum 30.06.
Welche Beträge werden bei Beendigung der Mitgliedschaft wieder ausgezahlt?
Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird in der Regel das auf die gezeichneten Anteile eingezahlte Geschäftsguthaben ausgezahlt. Näheres regelt die Satzung. Das anfänglich eingezahlte Eintrittsgeld verbleibt bei der Genossenschaft.
Wie werden die Wohnungen der GWG Lübben eG vergeben?
Bei Interesse für eine Wohnung versuchen wir im Gespräch mit Ihnen und einer Besichtigung Ihre persönlichen Wünsche zu erfahren. Diese werden im Rahmen unserer Möglichkeiten auch umgesetzt. Verschiedene, von Ihnen zu erbringende Nachweise sollen es ermöglichen, uns von Ihnen ein umfassendes Bild zu machen.
Wo hat die GWG Lübben eG ihre Wohnungen?
Die Wohnungen der GWG Lübben eG befinden sich in den Städten Lübben (Spreewald) und Golßen sowie in den Gemeinden Neu Zauche, Straupitz, Groß Leuthen, Schönwalde und Drahnsdorf. Sie wurden in den Jahren 1994 bis 1997 saniert und verfügen über eine moderne Heizung, Warmwasser, Bad und WC, wärmegedämmte Fassaden und Fenster sowie teilweise Fliesen in Küche und Bad.
Was ist PYÜR? Der neue Name für Kabel-TV und Internet

Die Tele Columbus Gruppe, die viele unserer Liegenschaften mit Kabelfernsehen und schnellen Internetzugängen versorgt, tritt ab sofort unter dem Namen PŸUR auf. Bislang war das Unternehmen nach der Übernahme verschiedener anderer Anbieter (so auch pepcom GmbH) mit unterschiedlichen Marken bekannt gewesen. Durch den einheitlichen Namen wird nun deutlicher, dass PŸUR mit 3,6 Millionen angeschlossenen Haushalten einer der drei größten deutschen Kabelnetzbetreiber ist und über ein entsprechend leistungsfähiges Netz verfügt.

PŸUR soll nicht nur für die Leistungsfähigkeit und das Selbstbewusstsein einer nationalen Marke stehen, sondern auch für ein neues Verständnis für die Wünsche der Kunden nach einem einfachen und menschlichen Umgang miteinander. Die Welt der Medien und Telekommunikation ist nicht nur bunt und vielfältig, sondern für Kunden auch unübersichtlich geworden. P?UR will das undurchdringliche Dickicht der Tarifkonditionen aufbrechen, um den Blick auf das Wesentliche zu ermöglichen.

Am einfachsten zu buchen sind TV, Internet und Telefon über die PŸUR Website unter www.pyur.com. Aus einem Baukasten der möglichen Internet-Geschwindigkeiten, TV-Programmpakete, Datenmengen und Zusatzwünschen lässt sich hier das optimale Wunschpaket zusammenklicken. Eingehende Beratung zu den neuen PŸUR Tarifen gibt es beim telefonischen Kundenservice, bei den Vertriebspartnern in Lübben oder persönlich, ganz bequem Zuhause mit dem Produktberater von PŸUR.

Wer nichts ändern will, muss allerdings auch nichts unternehmen: Alle bisherigen Verträge gelten unverändert weiter (Vertragspartner bleibt weiterhin die pepcom GmbH) und auch technisch ändert sich nichts.

Kundenservice PŸUR
Tel. 030 25 777 777
Montag bis Samstag 8 – 20 Uhr

Bestellservice PŸUR
Tel. 030 25 777 888
Montag bis Freitag 8 – 20 Uhr
Samstag 10 – 18 Uhr